Berechnung des gesetzlichen Kindergeldes (250 €/Kind) und des Kinderzuschlags (KiZ bis 292 €/Kind nach § 6a BKGG) inklusive Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Deutsche Bundesbank) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Kindergeld & Kinderzuschlag Rechner Deutschland 2026: Berechnung des gesetzlichen Kindergeldes (250 €/Kind) und des Kinderzuschlags (KiZ bis 292 €/Kind nach § 6a BKGG) inklusive Bildungs- und Te...Temel formül: Gesamtförderung = (Kinder × 250 €) + KiZ [max. 292 €/Kind abzüglich Einkommensanrechnung (45 %)].
Berechnung des gesetzlichen Kindergeldes (250 €/Kind) und des Kinderzuschlags (KiZ bis 292 €/Kind nach § 6a BKGG) inklusive Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Kinder unter 18 Jahren (bzw. bis 25 Jahre in Ausbildung/Studium)
Gesamtes Bruttoeinkommen aus Arbeit/Selbstständigkeit
Gesamtes ausgezahltes Familien-Nettoeinkommen
Kaltmiete zzgl. Nebenkosten und Heizkosten
Unterhalt vom anderen Elternteil, Unterhaltsvorschuss oder Azubigehalt
2 × 250 € garantiert
Bis zu 584 € möglich
Mindestbrutto: 900 €
195 € Schulbedarf & Essen frei
Kindergeld ist fix; der Kinderzuschlag und Bildungsleistungen entlasten Familien zusätzlich.
| Leistungsart | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Kindergeld (Bundeseinheitlich 250 € pro Kind) | 500.00 € | 6000.00 € |
| Kinderzuschlag (§ 6a BKGG, bis zu 292 € pro Kind) | 258.65 € | 3103.80 € |
| = Direkte monatliche Barauszahlung | 758.65 € | 9103.80 € |
| + Bildungs- und Teilhabepaket (BuT: Schulbedarf, Mittagessen) | Inklusive | 390 € + Essen |
| + Befreiung von den Kita-Gebühren (durch KiZ-Bescheid) | 100 % Befreit | Mehrere hundert € |
Gesamtförderung = (Kinder × 250 €) + KiZ [max. 292 €/Kind abzüglich Einkommensanrechnung (45 %)]Einheitlich 250 € Kindergeld pro Kind monatlich. Der Kinderzuschlag (KiZ) gewährt bis zu 292 € pro Kind für Familien mit kleinem Einkommen und befreit von Kita-Gebühren.
Offizielle Modellrechnungen für deutsche Tarife, Gesetze und Sozialleistungen.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Eltern, die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, Kindergeld beziehen und ein Mindesteinkommen von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) erzielen, aber deren Einkommen zusammen mit dem KiZ ausreicht, um keinen Anspruch auf Bürgergeld zu haben.
Mit einem positiven KiZ-Bescheid entfallen die monatlichen Kita-Gebühren vollständig. Zudem erhalten Kinder 195 € pro Schuljahr für Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schule und Kita sowie Kostenübernahme für Ausflüge und Nachhilfe (Bildung und Teilhabe).
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in der ersten Berufsausbildung, einem Studium oder einem Freiwilligendienst, wird es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt.
Ja. Eigenes Einkommen des Kindes (wie Unterhaltszahlungen oder Waisenrente) mindert den Höchstbetrag des Kinderzuschlags für dieses konkrete Kind um 45 %.
Vollständige Befreiung von Kita-Gebühren sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe (195 € persönlicher Schulbedarf pro Schuljahr und kostenloses Mittagessen).
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
19% Regelsatz, 7% ermäßigter Steuersatz, Netto-Brutto-Umrechnung und Skonto-Rechner.
Berechnung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus nach BEEG.
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